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Störung Trinkwasserversorgung im Bereich Rottenbach

Es ist ein Leitungsschaden an einer Trinkwasser- Versorgungsleitung in Rottenbach aufgetreten. Betroffen sind der Bechstädter Weg und Am Kühnberg. Hier kann es bis in die Abendstunden zu Versorgungseinschränkungen bzw. zum Versorgungsausfall kommen. Unsere Mitarbeiter sind im Einsatz vor Ort und werden den Schaden schnellstmöglich beheben. Die genaue Dauer der Reparaturarbeiten kann derzeit noch nicht benannt werden.

Wir bitten Sie um Verständnis.

 


Mit freundlichen Grüßen
Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau

Fachgerechte Installation von Trinkwasseranlagen

Wer darf Arbeiten an Trinkwasser-Hausinstallationen durchführen?
Gemäß §§ 9 und 10 der Wasserbenutzungssatzung des WAVI und in Anlehnung an die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) dürfen Trinkwasserinstallationen nur von Installationsunternehmen errichtet oder verändert werden, die in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind.

In Installateurverzeichnisse von Wasserversorgungsunternehmen werden Sanitärfirmen aufgenommen, die nachgewiesen haben, dass die erforderlichen Fachkenntnisse für die Herstellung von Trinkwasserinstallationen erworben wurden. Dazu gehört auch das Wissen, welche Materialien und Geräte in der Trinkwasserinstallation eingesetzt werden dürfen.

Wichtig zu beachten:

Hier finden Sie das aktuelle Installateurverzeichnis des WAVI.

Wasserfilter in der Trinkwasser-Hausinstallation

Notwendigkeit von Wasserfiltern
Infolge von Spülungen oder Reparaturen an Trinkwasserversorgungsleitungen können sich aus den Leitungen Feststoffpartikel wie z.B. Rostteilchen lösen und in die Hausinstallation gespült werden. Dies ist auch mit größter Sorgfalt nicht ganz vermeidbar.

Derartige Partikel sind nicht gesundheitsschädlich, können aber Korrosionsschäden in Form von Mulden- und Lochfraß in den Rohrleitungen bewirken, im Laufe der Zeit Brauseköpfe und Luftsprudler verstopfen oder die Funktion von Armaturen und Geräten beeinträchtigen.

Aus diesem Grund schreibt die DIN 1988-200 vor, dass in jeder Hausinstallation unmittelbar hinter der Wasserzähleranlage ein mechanischer Filter zu installieren ist.

Es dürfen nur Geräte eingebaut werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und das DVGW –Prüfzeichen aufweisen. Der Einbau muss durch einen zugelassenen Installateur ausgeführt werden. In unserem Installateurverzeichnis www.wavi-ilmenau.de/kundenservice/installateurverzeichnis finden Sie die in unserem Versorgungsgebiet zugelassenen Unternehmen.

Bei den Hauswasserfiltern wird zwischen Filter mit austauschbaren Filtereinsätzen (nicht rückspülbare Filter) und rückspülbaren Filter (manuell bzw. automatisch) unterschieden. Um nachteilige Auswirkungen wie Druckverlust, Wassermangel oder Verkeimung zu vermeiden, sind die Filter unbedingt regelmäßig zu spülen und zu warten. Rückspülbare Filter sind spätestens nach 2 Monaten rückzuspülen. Bei nicht rückspülbaren Filtern ist spätestens nach 6 Monaten der Filtereinsatz auszutauschen. Dabei ist die Wartungsanleitung des jeweiligen Herstellers unbedingt zu beachten. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte bei Ihrem Installateur nach oder schließen Sie einen Wartungsvertrag ab.
Bei vernachlässigten Filtern kann es zu Druckverlust und Wassermangel in der Hausinstallation kommen. Besonders prekär ist die mögliche massive Aufkeimung im Filter durch unterlassene Wartung. Begünstigt durch warme Raumluft und /oder Lichteinfall kann der Filter zur gesundheitlichen Gefahr für die Hausbewohner werden.

Der WAVI liefert seinen Kunden Trinkwasser in sehr guter Qualität. Tragen Sie durch den fachgerechten Umgang mit Ihrem Wasserfilter dazu bei, dass diese Qualität erhalten bleibt.

Blei in der Hausinstallation

Vor 1945 wurden für Trinkwasserinstallationen häufig Bleirohre verwendet. Bleirohre waren einfach und flexibel zu verlegen. Sie sind silbergrau, relativ weich und biegsam und meist durch große Lötstellen verbunden.
Von Bleirohren können gesundheitliche Gefahren ausgehen, da Blei vom Trinkwasser aufgenommen werden kann. Insbesondere für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder kann bleihaltiges Trinkwasser zur Gefahr werden.
Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass Bleileitungen bis zum 12.01.2026 restlos gegen zugelassenen Rohrmaterialien auszutauschen sind.

Im Zweifelsfall fragen Sie bitte einen fachkundigen Installateur.

In unserem Installateurverzeichnis finden Sie die in unserem Versorgungsgebiet zugelassenen Unternehmen.
 

Frostschutz für Wasserzähler

Wenn die Temperaturen im Winter unter 0°C sinken, treten häufig Frostschäden an nicht ausreichend gesicherten Wasserzählern und -leitungen auf.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Wasserleitungen und Wasserzähler in unbeheizten Räumen, Kellern, Schächten, insbesondere auch in unbewohnten Gebäuden ausreichend isoliert und gegen Frost geschützt sind. Schließen Sie Fenster zu frostgefährdeten Räumen und entleeren Sie gegebenenfalls frostgefährdete Leitungen.
Gleiches gilt insbesondere für Bauwasseranschlüsse und -zähler.

Durch Frostschäden können für den Gebäudeeigentümer beträchtliche Kosten entstehen. Auch Schäden am Gebäude sind nicht auszuschließen.

Die Kosten für die Reparaturen bzw. den Austausch eines zerfrorenen Wasserzählers müssen durch den Anschlussnehmer getragen werden. Für den Austausch eines Wasserzählers beispielsweise müssen ca. 150 € berechnet werden.