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Beiträge

Beiträge sind einmalige Zahlungen als Aufwandsersatz für die Herstellung einer öffentlichen Einrichtung. Beim WAVI werden Teilbeiträge für folgende Einrichtungen erhoben:

Die Rechtsgrundlage bilden § 7 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) sowie die Teilbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung des WAVI (TBS-EWS) vom 05.05.2003.

Beitragserhebung

Der WAVI erhebt einmalige Beiträge für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen. Diese dienen als Aufwandsersatz für die Investitionen des Verbandes.

Die Beitragssätze betragen:

 

Detaillierte Informationen zur Beitragsveranlagung, Berechnung des Nutzungsfaktors, Grundstücksflächen und Sonderregelungen finden Sie in unserem ausführlichen Dokument "Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI". Dieses Dokument enthält wichtige Erläuterungen zu:

Stand: 07.2023

Ansprechpartner

Sachgebiet Beitragswesen