Beiträge
Beiträge sind einmalige Zahlungen als Aufwandsersatz für die Herstellung einer öffentlichen Einrichtung. Beim WAVI werden Teilbeiträge für folgende Einrichtungen erhoben:
- Kläranlage
- Haupt- und Verbindungssammler
Die Rechtsgrundlage bilden § 7 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) sowie die Teilbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung des WAVI (TBS-EWS) vom 05.05.2003.
Beitragserhebung
Der WAVI erhebt einmalige Beiträge für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen. Diese dienen als Aufwandsersatz für die Investitionen des Verbandes.
Die Beitragssätze betragen:
- Kläranlage: 0,62 EUR/m²
- Haupt- und Verbindungssammler: 0,54 EUR/m²
- Gesamt: 1,16 EUR/m²
Detaillierte Informationen zur Beitragsveranlagung, Berechnung des Nutzungsfaktors, Grundstücksflächen und Sonderregelungen finden Sie in unserem ausführlichen Dokument "Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI". Dieses Dokument enthält wichtige Erläuterungen zu:
- Definition der beitragspflichtigen Grundstücksfläche
- Ermittlung des Nutzungsfaktors
- Regelungen für übergroße Grundstücke
- Abgrenzung von Innen- und Außenbereichen
- Berechnungsbeispiele für verschiedene Grundstücksarten
Stand: 07.2023