Niederschlagswasser
Begriffserklärung
Wasser, welches auf Grundstücken durch den Niederschlag von Regen, Schnee, Tau, Reif etc. anfällt, gelangt als Niederschlagswasser (NSW) teilweise in die öffentliche Kanalisation. Durch das Thüringer Wassergesetz ist der Zweckverband WAVI auch zur Entsorgung dieses Wassers verpflichtet. Wo es möglich ist, kann natürlich Niederschlagswasser auf Grundstücken versickert oder in Oberflächengewässer eingeleitet werden.
Warum fallen hierfür Gebühren an
- Seit Januar 2011 wird vom Zweckverband WAVI eine separate Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser erhoben
- Die Gebühren für diese Einleitung des NSW dienen dem Unterhalt des Kanalsystems und werden nach Umfang und Art der versiegelten Fläche ermittelt.
- Ausgangspunkt der Gebührenerhebung ist, dass es zwar auf allen Grundstücken ungefähr gleich viel regnet – das Regenwasser aber nicht in gleichem Umfang in die öffentlichen Kanäle gelangt. So verfügen manche Grundstücke über Gebäude mit großen Dachflächen oder über große gepflasterte (Park-)Flächen, während andere Grundstücke eher „naturbelassen“ sind und das Regenwasser einfach versickern kann.
- Gebührenmindernd kann sich zudem der Betrieb einer Zisterne auswirken. Diese soll erdeingebaut sein und über mindestens 1 m³ Fassungsvermögen verfügen.
Abflussfaktor
Je nach Art der Oberflächenbefestigung gelangt das Niederschlagswasser mehr oder weniger mengenreduziert zum Abfluss in die Kanalisation. Der Abflussfaktor ist stets kleiner als 1, d.h. die angegebenen Flächen werden zur Berechnung der Gebühr um diesen Faktor reduziert. Bei einer Dachfläche aus Ziegeln, Polyester o. ä. ist der Abflussfaktor 0,9. Bei einem Gründach (Dachfläche mit Aufbau und evtl. Pflanzenbewuchs) kommen je nach Aufbaustärke nur noch 50% bzw. 25% der Fläche zur Berechnung, was einem Abflussfaktor von 0,5 bzw. 0,25 entspricht. Ähnliches gilt für die befestigten Bodenflächen.
Erhebungsbogen
- Die Vorlage eines vollständig ausgefüllten Erhebungsbogens ist die Grundlage einer satzungsgemäßen, gerechten Berechnung der Gebühr für die Einleitung von NSW. In diesen Bogen ist zunächst die gesamte befestigte Fläche einzutragen, bevor diese je nach Ableitung des NSW in verschiedene Spalten aufgeteilt wird.
- Änderungen der Größe der versiegelten Fläche oder der Ableitung des Niederschlagswassers sind dem Zweckverband WAVI spätestens 1 Monat nach Abschluss der (Umbau-) Arbeiten durch Zusendung eines neuen Bogens anzuzeigen.
- Der Zweckverband WAVI ist berechtigt, Angaben des Erfassungsbogens vor Ort zu prüfen. Den Mitarbeitern des WAVI sind hierbei alle Anlagenteile der NSW Entwässerung (Zisternen, Sickerschächte, Übergabeschächte, Ausläufe u. ä.) zu zeigen.