24 Stunden Bereitschaftsdienst
Telefon 03677 6485-0
{"default":{"cropArea":{"x":0,"y":0.268,"width":1,"height":0.434},"selectedRatio":"NaN","focusArea":null}}

Niederschlagswasser

Begriffserklärung

Wasser, welches auf Grundstücken durch den Niederschlag von Regen, Schnee, Tau, Reif etc. anfällt, gelangt als Niederschlagswasser (NSW) teilweise in die öffentliche Kanalisation. Durch das Thüringer Wassergesetz ist der Zweckverband WAVI auch zur Entsorgung dieses Wassers verpflichtet. Wo es möglich ist, kann natürlich Niederschlagswasser auf Grundstücken versickert oder in Oberflächengewässer eingeleitet werden.

Warum fallen hierfür Gebühren an

Abflussfaktor

Je nach Art der Oberflächenbefestigung gelangt das Niederschlagswasser mehr oder weniger mengenreduziert zum Abfluss in die Kanalisation. Der Abflussfaktor ist stets kleiner als 1, d.h. die angegebenen Flächen werden zur Berechnung der Gebühr um diesen Faktor reduziert. Bei einer Dachfläche aus Ziegeln, Polyester o. ä. ist der Abflussfaktor 0,9. Bei einem Gründach (Dachfläche mit Aufbau und evtl. Pflanzenbewuchs) kommen je nach Aufbaustärke nur noch 50% bzw. 25% der Fläche zur Berechnung, was einem Abflussfaktor von 0,5 bzw. 0,25 entspricht. Ähnliches gilt für die befestigten Bodenflächen.

Erhebungsbogen