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Trinkwasseranschluss

Sie wollen einen Trinkwasseranschluss beantragen?

Dann haben wir noch einige wichtige Hinweise für Sie:

In besonderen Fällen ist an der Grundstücksgrenze ein Wasserzählerschacht auf Kosten des Eigentümers zu errichten. Dies ist zum Beispiel in folgenden Fällen möglich bzw. notwendig:

So kommen Sie zu Ihrem Trinkwasseranschluss:

Für den Anschluss Ihres Grundstücks an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage ist ein Antragsverfahren erforderlich. Den Auftrag können Sie hier herunterladen.

Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Auftrag reichen Sie uns bitte mit folgenden Unterlagen ein:

Der Anschluss an die Versorgungsleitung, die Verlegung des Grundstücksanschlusses bis zum Wasserzähler und die Installation des Wasserzählers werden durch den Zweckverband durchgeführt oder veranlasst. Sämtliche Kosten im privaten Teil werden durch den Zweckverband an den Kunden weiterberechnet. Ab der Übergabestelle (Wasserzähler) dürfen mit den Installationsarbeiten nur fachlich geeignete Unternehmen durch den Eigentümer beauftragt werden.