Störung Trinkwasserversorgung im Bereich Rottenbach
Es ist ein Leitungsschaden an einer Trinkwasser- Versorgungsleitung in Rottenbach aufgetreten. Betroffen sind der Bechstädter Weg und Am Kühnberg. Hier kann es bis in die Abendstunden zu Versorgungseinschränkungen bzw. zum Versorgungsausfall kommen. Unsere Mitarbeiter sind im Einsatz vor Ort und werden den Schaden schnellstmöglich beheben. Die genaue Dauer der Reparaturarbeiten kann derzeit noch nicht benannt werden.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau
Dezentrale Abwasserbeseitigung
Ein Anschluss an eine zentrale Kläranlage ist nicht möglich?
Ist ein Vollanschluss an eine zentrale Kläranlage für Ihr Grundstück nicht wirtschaftlich bzw. nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand möglich, sind Sie laut Thüringer Wassergesetz zum Betrieb einer eigenen Grundstückskläranlage nach dem Stand der Technik verpflichtet. Aktueller Stand der Technik sind vollbiologische Kleinkläranlagen. Eine Anpassung kann durch Nachrüstung oder einen Ersatzneubau erfolgen.
Das anfallende häusliche Abwasser wird in der grundstücksbezogenen Kleinkläranlage vorbehandelt bevor es auf dem Grundstück versickert, ins nächste offene Gewässer (Vorflut) oder über einen Teilortskanal abgeleitet werden kann. Betreiber dieser Anlagen sind die Grundstückseigentümer.
Je nach Einwohnerzahl und angeschlossenen Grundstücken weisen diese Anlagen zur Abwasserreinigung verschiedene Ausbaugrößen auf. Die Zulässigkeit des Einbaus und des Betriebes von Kleinkläranlagen unterliegt den baurechtlichen und wasserrechtlichen Vorschriften. Über die erforderlichen Ausbaugrößen und die Art der Abwasserbehandlung entscheiden die zuständigen Behörden.
Grundsätzlich unterscheiden sich Kleinkläranlagen in zwei Arten der Vorbehandlung des Abwassers, nämlich mit Belüftung (aerobe biologische Vorbehandlung im Trennverfahren) und ohne Belüftung (anaerobe biologische Vorbehandlung im Trennverfahren). Zudem gibt es im Verbandsgebiet noch Ein- oder Mehrkammerabsetzgruben sowie abflusslose Gruben.
Der Bau von Kleinkläranlagen wird vom Freistaat Thüringen gefördert. Nach Fertigstellung Ihrer Anlage erfolgt eine Funktionskontrolle durch uns. Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
- Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen (Stand: Juni 2025)