Bauwasser
Sie oder Ihre Handwerker benötigen während der Bauphase bereits Wasser?
Die Versorgung Ihrer Baustelle mit Bauwasser ist in der Regel nur möglich, wenn bereits ein Grundstücksanschluss vorhanden ist oder dieser verlegt werden kann oder die Wasserentnahme über ein Standrohr von einem nahegelegenen Hydranten erfolgen kann.
Die Bereitstellung eines Bauwasseranschlusses ist rechtzeitig beim Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau zu erfragen. Der zuständige Trinkwassermeister entscheidet anhand der örtlichen Gegebenheiten und Versorgungsmöglichkeiten über den Einsatz der jeweils möglichen Wassermesseinrichtung, weist den Entnahmeort zu und unterweist den Nutzer in dessen Bedienung und Einhaltung notwendiger Sicherheitsvorkehrungen.
Der Bedarf eines solchen Zählers ist schriftlich zu beantragen. Hierzu steht das Formular Antrag auf Verleih einer Wassermesseinrichtung zur Verfügung. Die anfallenden Kosten sind dem Formular zu entnehmen. Für den Bauwasseranschluss wird eine Kaution erhoben.
Einige Hinweise:
- Für die Sicherung des Bauwasseranschlusses gegen mechanische Beschädigungen oder gegen Frosteinwirkung ist der Kunde verantwortlich. Beschädigungen oder Diebstahl werden dem Kunden im Schadensfall berechnet.
- Eine Versorgung anderer Grundstücke oder die Wasserentnahme zu anderen Zwecken als zu Bauzwecken ist nicht erlaubt.
- Es ist nicht gestattet, über den Bauwasseranschluss die Wasserversorgung einer fertig gestellten Wasserinstallation des Gebäudes in Betrieb zu nehmen.