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Störung Trinkwasserversorgung im Bereich Rottenbach

Es ist ein Leitungsschaden an einer Trinkwasser- Versorgungsleitung in Rottenbach aufgetreten. Betroffen sind der Bechstädter Weg und Am Kühnberg. Hier kann es bis in die Abendstunden zu Versorgungseinschränkungen bzw. zum Versorgungsausfall kommen. Unsere Mitarbeiter sind im Einsatz vor Ort und werden den Schaden schnellstmöglich beheben. Die genaue Dauer der Reparaturarbeiten kann derzeit noch nicht benannt werden.

Wir bitten Sie um Verständnis.

 


Mit freundlichen Grüßen
Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau

Abwasserbeseitung

Grundsätzlich bestehen für Grundstücke drei Möglichkeiten, hier anfallendes Abwasser nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsorgen:

Einleitung in eine Zentrale Kläranlage

Das auf dem Grundstück anfallende Abwasser wird zu einem Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze geführt. Von dort wird es über einen Hausanschluss in das öffentliche Kanalnetz geleitet. Ist dieses im Mischwassersystem angelegt, erfolgt die Ableitung über eine Leitung. Ist aber ein Trennsystem vorhanden, ist das Abwasser auch im Grundstück schon zu trennen. Von den dann zwei vorhandenen Übergabeschächten erfolgt die Einleitung in einen Schmutzwasser- und einen Regenwasserkanal.

Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage

Bei vollbiologischen Kleinkläranlagen (VB KKA) handelt es sich um Anlagen, in denen die Schadstoffe und Schmutzpartikel fast vollständig durch Mikroorganismen entfernt werden. Zur Anwendung kommen diese Anlagen bei Grundstücken, welche aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden können. Auch auf Grundstücken, wo der Anschluss an eine zentrale Kläranlage erst in vielen Jahren geplant ist, ist der Betrieb einer VB KKA sinnvoll.

Weitere Informationen

Einleitung in eine abflusslose Sammelgrube

Hier wird ausschließlich das anfallende Schmutzwasser (ohne Regenwasser) in eine Sammelgrube geleitet, welche nur über einen Zulauf verfügt. Ein Ablauf, Überlauf oder eine Versickerungsmöglichkeit ist nicht vorhanden.

Aufgrund des stetigen Ausbaus des Kanalnetzes sowie der (geplanten) Neuerrichtung von zentralen Kläranlagen wurde im Thüringer Kleinkläranlagenerlass vom 01.01.2021 die Möglichkeit gegeben, bis zur Errichtung von öffentlichen Abwasseranlagen vorhandene teilbiologische Kleinkläranlagen bzw. Mehrkammerabsetzgruben zu dulden bzw. deren Errichtung zu fordern. Diese Forderung stellt eine Maßnahme im Rahmen der schrittweisen Sanierung der Abwassereinleitung dar und basiert ausschließlich auf der wasserrechtlichen Duldung.

Anschlussbedingungen

Die technischen Anschlussbedingungen Abwasser sind in der Entwässerungsatzung des Zweckverbandes geregelt.

Zahlen und Fakten
Netzlänge 450 km
Regenüberlaufbecken 24
Regenrückhaltebecken 35
davon Stauraumkanäle 22
Abwasserpumpwerke 32
Zentrale Kläranlagen 13 (82.233 EW)
Kompakt Kleinkläranlagen 20 (1.608 EW)
Einwohner mit Anschluss an die Kanalisation 59.458 (93,80%) EW
Einwohner mit Anschluss an eine Kläranlage 45.141 (71,21%) EW
Einwohner 30.06.2024 61.161 (100%)