Störung Trinkwasserversorgung im Bereich Rottenbach
Es ist ein Leitungsschaden an einer Trinkwasser- Versorgungsleitung in Rottenbach aufgetreten. Betroffen sind der Bechstädter Weg und Am Kühnberg. Hier kann es bis in die Abendstunden zu Versorgungseinschränkungen bzw. zum Versorgungsausfall kommen. Unsere Mitarbeiter sind im Einsatz vor Ort und werden den Schaden schnellstmöglich beheben. Die genaue Dauer der Reparaturarbeiten kann derzeit noch nicht benannt werden.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau
Abwasserbeseitung
Grundsätzlich bestehen für Grundstücke drei Möglichkeiten, hier anfallendes Abwasser nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsorgen:
Einleitung in eine Zentrale Kläranlage
Das auf dem Grundstück anfallende Abwasser wird zu einem Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze geführt. Von dort wird es über einen Hausanschluss in das öffentliche Kanalnetz geleitet. Ist dieses im Mischwassersystem angelegt, erfolgt die Ableitung über eine Leitung. Ist aber ein Trennsystem vorhanden, ist das Abwasser auch im Grundstück schon zu trennen. Von den dann zwei vorhandenen Übergabeschächten erfolgt die Einleitung in einen Schmutzwasser- und einen Regenwasserkanal.
Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage
Bei vollbiologischen Kleinkläranlagen (VB KKA) handelt es sich um Anlagen, in denen die Schadstoffe und Schmutzpartikel fast vollständig durch Mikroorganismen entfernt werden. Zur Anwendung kommen diese Anlagen bei Grundstücken, welche aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden können. Auch auf Grundstücken, wo der Anschluss an eine zentrale Kläranlage erst in vielen Jahren geplant ist, ist der Betrieb einer VB KKA sinnvoll.
Aufgrund des stetigen Ausbaus des Kanalnetzes sowie der (geplanten) Neuerrichtung von zentralen Kläranlagen wurde im Thüringer Kleinkläranlagenerlass vom 01.01.2021 die Möglichkeit gegeben, bis zur Errichtung von öffentlichen Abwasseranlagen vorhandene teilbiologische Kleinkläranlagen bzw. Mehrkammerabsetzgruben zu dulden bzw. deren Errichtung zu fordern. Diese Forderung stellt eine Maßnahme im Rahmen der schrittweisen Sanierung der Abwassereinleitung dar und basiert ausschließlich auf der wasserrechtlichen Duldung.
Anschlussbedingungen
Die technischen Anschlussbedingungen Abwasser sind in der Entwässerungsatzung des Zweckverbandes geregelt.
| Zahlen und Fakten | |
|---|---|
| Netzlänge | 450 km |
| Regenüberlaufbecken | 24 |
| Regenrückhaltebecken | 35 |
| davon Stauraumkanäle | 22 |
| Abwasserpumpwerke | 32 |
| Zentrale Kläranlagen | 13 (82.233 EW) |
| Kompakt Kleinkläranlagen | 20 (1.608 EW) |
| Einwohner mit Anschluss an die Kanalisation | 59.458 (93,80%) EW |
| Einwohner mit Anschluss an eine Kläranlage | 45.141 (71,21%) EW |
| Einwohner 30.06.2024 | 61.161 (100%) |