Störung Trinkwasserversorgung im Bereich Rottenbach
Es ist ein Leitungsschaden an einer Trinkwasser- Versorgungsleitung in Rottenbach aufgetreten. Betroffen sind der Bechstädter Weg und Am Kühnberg. Hier kann es bis in die Abendstunden zu Versorgungseinschränkungen bzw. zum Versorgungsausfall kommen. Unsere Mitarbeiter sind im Einsatz vor Ort und werden den Schaden schnellstmöglich beheben. Die genaue Dauer der Reparaturarbeiten kann derzeit noch nicht benannt werden.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau
Vollbiologische Kleinkläranlage (VB KKA)
Was ist eine vollbiologische Kleinkläranlage
Eine VB KKA ist eine Anlage zur Abwasserreinigung, welche dem heutigen Stand der Technik entspricht. Dabei werden mittels Abwasserbelüftung die Schadstoffe durch Mikroorganismen weitestgehend abgebaut.
Eine VB KKA kann eine Reinigungsleistung von bis zu 95 Prozent erreichen.
Allgemeine Anforderungen
Die VB KKA muss den Anforderungen der Europanorm DIN EN 12566 -- entsprechen.
Die VB KKA muss entsprechend den technischen Regeln des Regelwerkes der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), DWA-Arbeitsblatt A 221 ausgewählt und bemessen werden. Zu beachten ist hierbei die Anzahl der angeschlossenen Einwohner sowie die Menge und Beschaffenheit des zu reinigenden Abwassers (häuslich oder industriell).
Die Errichtung der VB KKA hat nach den Vorgaben des Herstellers von einem Fachkundigen / einer fachkundigen Firma entsprechend Einbauanleitung zu erfolgen.
Das Abwasser hat nach der Reinigung in der VB KKA den in der Abwasserverordnung vom 21.03.1979 Anhang 1 (häusliches und kommunales Abwasser) Absatz C geforderten Anforderungen für die Größenklasse 1 zu entsprechen.
Die Grenzwerte von
- Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 150 mg/l (qualifizierte Stichprobe)
- Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB₅) 40 mg/l (qualifizierte Stichprobe)
dürfen nicht überschritten werden.
In Trinkwasserschutzzonen können höhere Anforderungen an die Einleitung gestellt werden.
In Überschwemmungsgebieten und Gebieten mit hohem Grundwasserstand ist die KKA vor Auftrieb zu schützen.
Anlagen, welche die o. g. Anforderungen erfüllen
Zur Erfüllung dieser Anforderungen sind VB KKA geeignet, welchen von einem unabhängigen Prüfinstitut der Stand der Technik bestätigt wurde. Eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) ist für neue Anlagen nicht mehr erforderlich.
Nachrüstbaugruppen müssen weiterhin über eine bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Ferner ist hier zu prüfen, ob der KKA-Behälter dicht und in einem baulich ordnungsgemäßen Zustand ist und ob die Umrüstung hinsichtlich Standsicherheit und Dauerhaftigkeit sinnvoll ist.
Genehmigung und Errichtung
- Eine VB KKA darf errichtet bzw. eine bestehende Anlage zur VB KKA umgebaut werden, wenn
- der Zweckverband WAVI in einer Standortstellungnahme deren Errichtung bzw. den Umbau vorgeschrieben hat (Grundstücke mit Kanalanschluss, sog. Teileinleiter).
- eine gültige Wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, in der ebenfalls die Errichtung einer VB KKA gefordert ist. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen (Grundstücke ohne Kanalanschluss, sog. Direkteinleiter).
Bauausführung
VB KKA und deren Bauteile müssen dem § 18 der Thüringer Bauordnung sowie der DIN 4261 Teil 2 entsprechen.
Mit dem Einbau einer VB KKA beauftragte Firmen sollen über die erforderliche Fachkunde gemäß DWA-Arbeitsblatt A 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen" verfügen.
Vom Baustellenbetrieb darf keine Gefährdung für das Grundwasser ausgehen.
Sollte es während der Erdarbeiten zu einem unbeabsichtigten Anschnitt von Grundwasser kommen, sind die Arbeiten einzustellen und die Sachlage ist unverzüglich der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Wiederverfüllungsmaßnahmen sind grundsätzlich mit standorteigenem Aushub in der angetroffenen Schichtfolge durchzuführen.
Es sind nur unbelastete Baustoffe zu verwenden.
Der Umgang mit Baumaschinen / Arbeitsgeräten hat so zu erfolgen, dass eine Verunreinigung oder andere nachteilige Beeinträchtigung des Bodens und des Grundwassers nicht zu besorgen ist.
Erstkontrolle / Inbetriebnahme
- Die Fertigstellung der VB KKA ist dem WAVI unverzüglich, jedoch mindestens 2 Wochen vor der beabsichtigten Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen.
- Am Tag der Erstkontrolle sind
- die wasserrechtliche Erlaubnis oder die Standortstellungnahme
- die DIBt-Zulassung oder der Nachweis, dass die Anlage dem Stand der Technik entspricht
- der Nachweis der gesicherten Wartung (Eigenwartung oder zugelassene Firma)
- der Dichtheitsnachweis
- das Inbetriebnahme- oder Übergabeprotokoll der Baufirma vorzulegen.
- werden bei der Erstkontrolle Mängel an der VB KKA oder den sonstigen Abwasseranlagen festgestellt, sind diese unverzüglich zu beheben und nochmals durch den WAVI abnehmen zu lassen.
- Die VB KKA ist nach erfolgter beanstandungsloser Erstkontrolle in Betreib zu nehmen.
- Die Kläranlagenbetreiber müssen sich vor Inbetriebnahme der Anlage vom Hersteller oder einem von ihm beauftragten Sachkundigen nachweislich zum Betrieb der Anlage einweisen lassen. Dieser Nachweis ist im Betriebsbuch aufzubewahren.
Probenahmen
An geeigneter Stelle, in der Anlage oder unmittelbar am Ablauf der VB KKA ist eine unfallsichere, jederzeit zugängliche Probeentnahmestelle zu errichten.
Betrieb / Eigenkontrolle
Die VB KKA muss stets in Betrieb sein und ist nach den Vorgaben des Herstellers zu betreiben.
Störungen oder Schäden sind durch fachkundige Personen zu beseitigen und ins Betriebsbuch einzutragen.
Die Fäkalschlammentsorgung ist dem WAVI rechtzeitig anzuzeigen. Die Fälligkeit wird von der Wartungsfirma durch Schlammspiegelmessung festgestellt.
Wartung
Die Wartung der VB KKA hat regelmäßig gemäß den Vorgaben des Herstellers, der Zulassung sowie den technischen Regeln des DWA-Arbeitsblattes A 221 zu erfolgen.
Die Kleinkläranlagenbetreiber können bei Besitz des Fachkundenachweises gemäß Punkt 13.4 des DWA-Arbeitsblattes A 221 die Wartung der Anlage selbst durchführen, andernfalls ist eine von der DWA zugelassene Firma zu beauftragen.
Über jede Wartung ist ein Wartungsprotokoll anzufertigen. Eine Kopie ist dem WAVI zeitnah zu übermitteln. Bei Durchführung der Wartungen durch eine Fachfirma ist die Übermittlung der Protokolle durch die Firma Vertragsbestandteil
Förderung
Bei dem Ersatzneubau von bzw. der Nachrüstung zu vollbiologischen KKA besteht die Ausreichung von Fördermitteln durch die Thüringer Aufbaubank. Dazu ist ein entsprechender Antrag zu stellen und beim WAVI zur Prüfung einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch zur Ausreichung von Fördermitteln.
Schlussbemerkung
Grundsätzlich haftet der Kläranlagenbetreiber für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Kleinkläranlage und evtl. daraus resultierenden Schäden.
Die Kontrolle des ordnungsgemäßen Betriebes der VB KKA obliegt dem zuständigen Wasser- und Abwasserverband.
Havarien mit wassergefährdenden Stoffen sind unverzüglich der Unteren Wasserbehörde über die Leitstelle des Ilm-Kreises anzuzeigen.