Störung Trinkwasserversorgung im Bereich Rottenbach
Es ist ein Leitungsschaden an einer Trinkwasser- Versorgungsleitung in Rottenbach aufgetreten. Betroffen sind der Bechstädter Weg und Am Kühnberg. Hier kann es bis in die Abendstunden zu Versorgungseinschränkungen bzw. zum Versorgungsausfall kommen. Unsere Mitarbeiter sind im Einsatz vor Ort und werden den Schaden schnellstmöglich beheben. Die genaue Dauer der Reparaturarbeiten kann derzeit noch nicht benannt werden.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau
Abflusslose Sammelgrube (ASG)
Was ist eine abflusslose Sammelgrube?
Eine ASG ist ein Behälter zur Speicherung von häuslichen Abwässern. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass er nur über einen Zulauf verfügt. Es gibt keinen unterirdischen Ablauf und auch keinen Überlauf. Daher ist eine regelmäßige Entsorgung der ASG unbedingt erforderlich. Eine ASG kann man als Zwischenlager für Abwasser bezeichnen, bevor dieses einer Zentralen Kläranlage zugeführt wird.
Wann ist eine abflusslose Sammelgrube sinnvoll
Die Errichtung einer ASG ist dann sinnvoll, wenn das zu entsorgende Grundstück
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nicht ganzjährig bewohnt wird
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nicht an einen öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann bzw. der Anschluss technisch oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist
Grundsätzlich ist bis zu einem Abwasseranfall von 10 Kubikmetern im Jahr der Betrieb einer ASG sinnvoll. Bei (regelmäßig) höherem Abwasseranfall sollte das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen bzw. eine vollbiologische Kleinkläranlage betrieben werden.
Genehmigung und Errichtung
Um eine ASG errichten zu dürfen, bedarf es der Genehmigung des Zweckverbandes WAVI Ilmenau. Hier ist eine Standortstellungnahme zu beantragen, in welcher die Konditionen zum Bau und Betrieb der ASG festgelegt werden.
Die Erreichbarkeit des Grundstücks durch Entsorgungsfahrzeuge ist ein wesentliches Kriterium für die Zustimmung zur Errichtung der ASG.
Bei der Errichtung ist eine eventuelle Nutzungsänderung des Grundstücks zu bedenken. Ist von der Grube ein späterer Kanalanschluss möglich? Kann die ASG zu einer vollbiologischen Kleinkläranlage umgebaut werden?
Der Neubau einer ASG bedarf der Abnahme durch den Zweckverband. Dabei ist dem Abnehmenden neben den Daten zur Anlage und zur bauausführenden Firma unbedingt ein Dichtheitsnachweis vorzulegen.
Bauausführung
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Abflusslose Sammelgruben sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) sowie der DIN 1986-100 zu errichten. Wichtige Bestimmungen hieraus sind:
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Unterirdischer, wasserundurchlässiger Behälter aus Beton (Festigkeitsklasse C35/45)
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Kunststoffbehälter benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung (DIBt-Zulassung)
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Behälter aus Mauerwerk werden grundsätzlich nicht akzeptiert
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Größe: je nach Erforderung, mindestens 6 m³ Inhalt
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Jederzeit mit Entsorgungsfahrzeug (18t) erreichbar
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Max. 30 m Schlauchlänge zum Saugwagen
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Begeh- und befahrbare Abdeckung (je nach Notwendigkeit)
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Belüftung der ASG über Abdeckung oder separate Leitung
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Sicherung gegen Überstauung (Aufstaumelder mit sicht- oder hörbarem Warnsignal)
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Einstiegsöffnung mindestens 600 mm
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Keine Steigeisen in der ASG
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Was darf nicht in die ASG
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Grundsätzlich darf in eine ASG weder Niederschlagswasser, noch Grund-, Quell- oder Drainagewasser eingeleitet werden.
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Feuchttücher, Hygieneartikel und dergleichen dürfen nicht in eine ASG gelangen, da sie möglicherweise schon beim Leeren der Grube, aber auch in der Zentralen Kläranlage für Verstopfungen oder Betriebsstörungen sorgen können.
Schlussbemerkungen
Die Überwachung des Betriebes sowie die Entsorgung der ASG obliegt dem Zweckverband WAVI.
Alle Anlagenteile müssen jederzeit zugänglich sein.
Es gilt: Die bezogene Frischwassermenge ist gleich der zu entsorgenden Abwassermenge aus der ASG.