Am 05.11.2025 trat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband
Ilmenau zur Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes und der Gebührenkalkulationen
für das Jahr 2026 zusammen.
Im Ergebnis der Kalkulation müssen die Gebühren 2026 moderat erhöht werden. Dies ist im Wesentlichen
auf höhere Kosten für Vorlieferanten und Dienstleister zurückzuführen. Darüber hinaus
erhöhen sich in Folge der weiterhin hohen Investitionstätigkeit auch die Kapitalkosten. Außerdem
gab es im Vergleich zum Vorjahr noch Sondereffekte. So lief die ertragswirksame Auflösung der im
Zuge der Übernahme des Wasser- und Abwasserzweckverbands "Oberes Rinnetal" (WAZOR) erhaltenen
Strukturhilfen im Jahr 2025 nach 20 Jahren aus. Neben den teilweisen Kostenerhöhungen
müssen dadurch auch fehlende Erträge kompensiert werden. Insgesamt konnten diese Effekte nicht
durch Kostensenkungen und Effizienzmaßnahmen (z. B. bei den Stromkosten) kompensiert werden.
Steigende Anforderungen bei der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, notwendige Investitionen
bei der Abwasserbeseitigung, steigende Kosten (z. B. zur Sicherstellung der IT-Sicherheit) sowie
negative demografische Effekte (weniger Anschlüsse und niedrigere Abnahmemengen) lassen auch
für die Zukunft steigende Gebühren erwarten.
Für 2026 bedeutet dies, dass die Grundgebühr bei privaten Kunden und Kleinverbrauchern für Trinkwasser
monatlich um 2,00 € und die Verbrauchsgebühr um 0,13 € pro m³ steigt. Durch die Anhebung
der Grundgebühren soll auch der Kostenstruktur Rechnung getragen werden, denn nahezu 75 Prozent
der Kosten entstehen unabhängig von der Verbrauchsmenge.
Für Grundstücke, die an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind (Volleinleiter), erhöht sich die
Beseitigungsgebühr um 0,16 €/m³. Die Schmutzwassergebühr für Grundstücke, die noch nicht an
eine zentrale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen sind bzw. bei denen noch eine Grundstückskläranlage
betrieben wird, erhöht sich um 0,30 €/m³. Die Betreiber von vollbiologischen Kläranlagen
werden im Bereich Schmutzwasser bei gleicher Grundgebühr mit 0,17 €/ m³ mehr belastet.
Der Zweckverband verweist an dieser Stelle darauf, dass die jährliche Abfuhr der Grundstückskläranlagen
bei o. g. Tarifen in den Preisen bereits inkludiert ist. Die Gebühren für die Einleitung von
Niederschlagswasser erhöhen sich um 0,09 €/m².
Die Haushalte müssen so bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 30 m³ Trinkwasser pro Jahr
und Person Mehrkosten, je nach Tarif und Haushaltsgröße, von ca. 1,50 - 3,00 € pro Haushaltsmitglied
im Monat einplanen.
Die neuen Gebühren sind online auf der Internetseite des WAVI ab 01.01.2026 abrufbar.
Neben der Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation wurde auch der Wirtschaftsplan für 2026
durch die Verbandsversammlung beschlossen.
Insgesamt plant der Zweckverband 2026 Investitionen in Höhe von rd. 19,9 Mio. €. Davon entfallen
auf den Bereich Trinkwasser 9,5 Mio. € und auf den Bereich Abwasser 10,4 Mio. €. Das Investitionsniveau
wird auch in den folgenden Jahren hoch bleiben. Der Verband plant mittelfristig bis 2030 mit
Investitionen in Höhe von insgesamt 83,3 Mio. €. Zur Finanzierung der Investitionen sind neben den
Eigenmitteln aus Abschreibungen und Jahresüberschüssen auch Darlehensaufnahmen notwendig.
Ein entscheidender Faktor für die zukünftige Entwicklung der Abwassergebühren wird die Fördermittelpolitik
der Landesregierung sein. Im Rahmen des Abwasserpaktes zwischen dem Land Thüringen
und den zuständigen Aufgabenträgern sind in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen
erforderlich, um das angestrebte Anschlussziel von 90 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Darüber
hinaus haben sich die im Rahmen der Abwasserbeseitigungskonzepte der Aufgabenträger definierten
Investitionsmaßnahmen in den letzten Jahren rapide verteuert. Dies wird im Rahmen der
vorgeschriebenen Fortschreibung der Konzepte bis Dezember 2027 zu deutlich höheren Investitions-
und damit auch Fördermittelbedarfen bei den Aufgabenträgern führen. Zudem muss das teilweise
über 100 Jahre alte Kanalsystem schrittweise saniert und erneuert werden. Neben den stetig
wachsenden Anforderungen an die Wasseraufbereitung und die Entsorgung der Nebenprodukte
wird dies zu weiter steigenden Kosten im Bereich der Abwasserbeseitigung führen. Sollten künftig
jedoch nur unzureichende Fördermittel bereitgestellt werden, ist mit deutlichen Verzögerungen bei
den Ausbauzielen und entsprechend stärkeren Erhöhungen der Abwassergebühren zu rechnen.
Derzeit stehen in der Trinkwasserversorgung nur in Ausnahmefällen Fördermittel zur Verfügung.
Um die teils veralteten Rohrnetze und die technische Infrastruktur schrittweise zu modernisieren
und die Versorgung zugleich widerstandsfähiger gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu
gestalten, sollten auch in diesem Bereich weitere passende Förderprogramme entwickelt werden.
Die wichtigsten Investitionen im Bereich Trinkwasser sind die Verbindungsleitung zwischen dem
Hochbehälter Nord und dem Hochbehälter IGI in Oberpörlitz sowie die Erneuerung der Anbindung
des Schmiedefelder Ortsteils Neuwerk an die Trinkwasserversorgung in Schmiedefeld. Darüber hinaus
sind weitere Investitionen in die Trinkwasseraufbereitungsanlage in Heyda erforderlich. Zur Steigerung
des Autarkiegrades und zur Senkung der Betriebskosten ist die Installation einer Photovoltaikanlage
vorgesehen.
Im Bereich Abwasser sind die größten Maßnahmen der Verbindungssammler zwischen Wümbach
und Gräfinau zum Anschluss des Ortsteils Wümbach an die Kläranlage in Gräfinau, die Sanierung
des Kanalnetzes in Solsdorf zur Vorbereitung des Anschlusses an eine noch zu errichtende Kläranlage
sowie die Fertigstellung der Sanierung der Kläranlage Am Humbach in Bücheloh. Darüber hinaus
sind Investitionen für den Bau von Kanälen zur Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
vorgesehen. Schwerpunkt sind hier die Maßnahmen in Heyda und Geschwenda.
Natürlich werden auch gemeinsam mit den Mitgliedsgemeinden straßenbegleitende Investitionen
getätigt.