Wasserversorgung

Es gilt die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-WBS) vom 28.01.2003 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Benutzungsgebühren pro m³ (brutto)*

1,96 €

Benutzungsgebühren pro m³ (netto)

1,83 €

Grundgebühr pro Monat

netto €

brutto €

Qn 2,5

7,00

7,49

Qn 6

33,60

35,95

Qn 10

56,00

59,92

Qn 15

84,00

89,88

Qn 25

140,00

149,80

Qn 40

224,00

239,68

Qn 60

336,00

359,52

Qn 150

840,00

898,80

*) Die Lieferung von Trinkwasser unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7% nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG. 

Abwasserbeseitigung

Es gelten die  Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-EWS/FES) vom 28.01.2003 in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-NSW) in ihrer jeweils gültigen Fassung

 

2012

2011

2010

EUR

  EUR

EUR

Einleitgebühr pro m³

Volleinleiter

2,18

2,18

2,57

Teileinleiter

2,09

2,09

2,31

Niederschlagswassereinleitgebühr

0,25

0,25

0,00

Grundgebühr pro Monat

Volleinleiter

8,00

8,00

8,00

Teileinleiter

8,00

8,00

8,00

Niederschlagswassereinleitung

2,00

2,00

0,00

 

 

Beseitigungsgebühr für Abwasser aus einer Hauskläranlage ohne Kanalanschluss (Direkteinleiter)

Beseitigungsgebühr Fäkalschlamm pro m³

57,15

49,79

49,10

Grundgebühr Direkteinleiter pro Monat

2,30

2,30

2,30

 

Abwasserabgabe

 

 

Direkteinleiter pro m³

0,50

0,50

0,50

 

 

 

 

 

Beseitigungsgebühr für abflusslose Gruben

Beseitigungsgebühr Abwässer pro m³

22,52

21,15

19,02

Die Abwasserentsorgung ist eine hoheitliche Aufgabe und dieser Betriebszweig nach §1 KStG i.V.m § 4 Abs. 5 KStG nicht steuerpflichtig.  Die Gebühren im Abwasser sind Bruttogebühren und unterliegen daher nicht der Umsatzsteuer.