An folgenden Beispielgrundstücken zeigen wir Ihnen, wie durch die gesplittete Abwassergebühr eine größere Abgabengerechtigkeit durchgesetzt wird.
Nach der bisherigen Gebührenberechnung fallen für das „Waldhotel“ im Vergleich zum „Kaufmarkt“ deutlich höhere Abwassergebühren an, obwohl die Gesamtmenge an eingeleitetem Niederschlagswasser auf Grund der kleineren versiegelten Fläche niedriger ist. Dagegen wird beim gleichgroßen Grundstück „Kaufmarkt“ weniger Frischwasser bezogen, aber eine größere Menge Niederschlagswasser über das vollständig versiegelte Grundstück eingeleitet.
Während bei der bisherigen Gebührensystematik die Menge des Niederschlagswassers für die Höhe der Abwassergebühr unberücksichtigt geblieben ist, werden mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beide Abwasserarten (Schmutz- und Niederschlagswasser) verursachungsgerecht berechnet und somit die Gebührengerechtigkeit erhöht.
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WALDHOTEL |
KAUFMARKT |
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bisher |
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Grundstück: 7.000 m² |
Grundstück: 7.000 m² |
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Abwassergebühren: 25.700 Euro |
Abwassergebühr: 2.570 Euro |
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ab 01.01.2011 |
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Grundstück: 7.000 m² |
Grundstück: 7.000 m² |
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Schmutzwassergebühr:
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Schmutzwassergebühr: |
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Berechnete Fläche: 2.220 m² |
Berechnete Fläche: 5.670 m² |
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Niederschlagswassergebühr: |
Niederschlagswassergebühr: |
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Summe: 22.455,00 Euro |
Summe: 3.607,50 Euro |

